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Auslandsreisekrankenversicherung

Reiseversicherungen sind so für kürzere als auch längere Auslandsaufenthalte empfehlenswert. Zu den wichtigsten Reiseversicherungen gehören: Auslandsreisekrankenversicherung Reiserücktrittkostenversicherung und Reisegepäckversicherung Im Internet gibt es eine Vielzahl von Versicherungsanbieter sowie Versicherungsangebote. Um den Überblick behalten zu können, sollten Sie vor Antragsstellung einen kostenlosen online Versicherungsvergleich machen. Ein Vergleich kann Ihnen helfen, schnell und bequem die besten Angebote sowie Anbieter zu finden. Die Auslandsreisekrankenversicherung kommt für Behandlungs- und Krankenhauskosten im Ausland sowie für die Kosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes auf. Eine Reise-Krankenversicherung ist vor allem für gesetzlich versicherte Personen unverzichtbar. Für Versicherungsnehmer der privaten Krankenkassen ist es empfholen, den Leistungsumfang Ihrer Versicherung vor einer Auslandsreise genau zu überprüfen. Die Reisekrankenversicherung ist genau wie die Lebensversicherung, eine Risikoversicherung. Dies bedeutet, dass der Versicherungsnehmer erst Leistungen von seiner Versicherung bekommt, wenn der Versicherungsfall eintritt. Für die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenkassen ist eine solche Versicherung sehr wichtig, da gesetzliche Krankenversicherungen grundsätzlich für Krankeheitskosten im Ausland nur aufkommen, wenn mit dem jeweiligem Land ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist grundsätzlich nicht im Versicherungsumfang enthalten. Privat Krankenversicherte sollten sich vor der Abreise bei ihrer Versicherungsgesellschaft darüber informieren lassen, ob für sie im Reiseland Versicherungsschutz besteht oder nicht. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport ist aber auch bei den privaten Versicherungsgesellschaften nur in den seltensten Fällen im Leistungsumfang enthalten. Falls Sie im Ausland ernsthaft erkranken und Ihre Reisedauer sich somit auf mehr als 6 Wochen streckt, haben Sie bei den meisten Reiserversicherungsunternehmen Anspruch auf eine kostenlose Nachleistungsfrist von bis zu 90 Tagen. Dies bedeutet, dass sich der Versicherungsschutz nach den vereinbarten sechs Wochen um die Anzahl der Tage der vertraglich vereinbarten Nachleistungsfrist verlängert. Versicherte die danach immer noch nicht transportfähig sind, müssen mit der Versicherungsgesellschaft über eine weitere Verlängerung des Versicherungsschutzes verhandeln. In diesem Fall verlängert sich aber der Versicherungsschutz nur gegen einem Kostenzuschlag. Ob Sie im Schadenfall Ihre Versicherung benachrichtigen müssen oder nicht, hängt von der Schwere der Erkrankung sowie vom gewähltem Versicherungstarif ab. Einige Versicherer verlangen, dass sie von allen ärztlichen Behandlungen informiert werden. Falls es vertraglich nicht vereinbart wurde, muss der Versicherte ambulante Behandlungen nicht melden. In diesem Fall muss man aber vorerst für die entstandenen Kosten selbst aufkommen. Bei der Rückreise muss man dann die Rechnung im Original bei der Versicherungsgesellschaft zur Erstattung einreichen. Es ist ganz wichtig zu wissen, dass die Kosten für Leistungen, von denen bereits vor der Abreise abzusehen war, dass sie anfallen würden, werden von den Reise-Krankenversicherungen grundsätzlich nicht bezahlt. Dies heißt im Klartext, dass Sie absehbare Folgebehandlungen für eine Krankheit, die bereits vor der Auslandsreise bestanden hat und die Sie im Reiseland weiter behandeln lassen, selber bezahlen müssen. Sie sollten aus diesem Grund darauf achten, dass auch eine mögliche Gesundheitsverschlechterung bei chronischen Leiden explizit im Versicherungsschutz mitenthalten ist. Die Kosten für alle Routine-Untersuchungen, zum Beispiel im Rahmen der üblichen Schwangerschaftsvorsorge müssen Sie im jedem Fall selber tragen. Quelle: versicherungvergleich.info